AGB
Sollte es aus Gründer der Witterung nicht möglich sein, den Transportauftrag am vereinbarten Tag durchzuführen, ist ein neuer Termin zu vereinbaren. Auch ist es möglich, das ein Fahrzeug oder alle Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Auch in diesem Falle kann kein Rechtsanspruch auf Dienstleistung beansprucht werden. Es ist dem Auftragnehmer überlassen, auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin, Mietfahrzeug anzumieten, die wiederum dem Kunden aber vollumfänglich zu verrechnen sind. Verschiebung haben keine Mehrkosten zur Folge. Der Auftraggeber seinerseits kann daraus keinen Schadenersatz geltend machen. Das Personal das an einem Umzug beteiligt ist, darf nicht während des Umzugs reduziert werden. Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Wenn nicht anders besprochen oder vereinbart zählt immer Cash bzw. Bar mit ordentlicher Rechnung bei Beendigung des Umzug / Transport / Dienstleistung usw. Der Auftraggeber ist für seine Gegenstände selber verantwortlich, was die Masse der Möbelstücke betrifft die in ein Gebäude umgezogen werden. Er hat dafür zu sorgen, das die Möbelstücke in Form und Grösse auch passen.
Die Pauschale für Packmaterial und Kleinmaterial ist Teil der Offerte und damit fester Bestandteil dieses Angebots.
Allwa GmbH ist berechtigt, allfällige Aufträge zu gleichen Konditionen an Drittfirmen weiterzugeben, ohne dass es ein spezielles Einverständnis des Auftraggebers bedarf.
Versicherung:
Betriebs – Haftpflicht – Versicherung
Haftungsablehnung
Wir haften nicht für Schäden
- welche nicht klar von uns verursacht wurden
- welche durch eine haftpflichtige Drittperson oder Drittfahrzeug verursacht wurde
- welche durch Kundenseitige Mithilfe am Umzugstag verursacht wurden
- an Gegenständen, welche alters- oder qualitätsbedingt in fragilem Zustand sind
- an Gegenständen, welche nicht mehr im Originalzustand oder nicht mehr mit den Originalschrauben zusammengebaut sind
- an Inhalte von Umzugsboxen, welche nicht von uns gepackt wurden
- an von uns verpackten Umzugsboxen, Möbelstücke oder Gegenstände welche nach dem Umzug nicht umgehend wieder von uns ausgepackt werden
- an sämtlichen Wert- und Kunstgegenstände (Bilder, Skulturen, Spiegel, Porzellan, Glaswaren, Wanduhren, Teppiche, Hifi-Geräte usw.) sowie Möbelstücke mit Wert über Fr. 2’000.00 welche kundenseitig vorgängig bei uns nicht als solche deklariert worden sind
- Kratzspuren an furnierten und lackierten Oberflächen
- an Stein- und Tischplatten welche einen bestehenden Riss, Bruch und Spannung haben (oft unsichtbar) und bei blossen Anheben und Tragen reissen oder brechen
- an Lampen, Bilder, Spiegel, Glasplatten sowie zerbrechliche oder heikle Gegenstände welche kundenseitig vorgängig nicht transportgerecht verpackt worden sind
- an Festplatten von Computer, PCs, Notebooks etc.